BSG - Urteil vom 23.06.2016
B 14 AS 4/15 R
Normen:
SGB II § 33 Abs. 1 S. 2; SGB II § 60 Abs. 2;
Fundstellen:
FamRZ 2016, 1854
NJW 2016, 10
NJW 2017, 590
NZS 2016, 873
Vorinstanzen:
LSG Sachsen-Anhalt, vom 24.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 AS 798/12
SG Dessau-Roßlau, vom 08.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 2810/10

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB IIRechtmäßigkeit eines Auskunftsbegehrens des Jobcenters gegen einen UnterhaltsverpflichtetenVorliegen eines Leistungsfalls

BSG, Urteil vom 23.06.2016 - Aktenzeichen B 14 AS 4/15 R

DRsp Nr. 2016/13971

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II Rechtmäßigkeit eines Auskunftsbegehrens des Jobcenters gegen einen Unterhaltsverpflichteten Vorliegen eines Leistungsfalls

Die Auskunftspflicht gegenüber dem Jobcenter seitens des Schuldners eines SGB II -Antragstellers besteht nicht im Fall eines Anspruchsübergangs wegen des sog Kindergeldüberhangs.

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 24. Juni 2014 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Der Streitwert wird für alle Instanzen auf 5000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB II § 33 Abs. 1 S. 2; SGB II § 60 Abs. 2;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten um das Bestehen und die Reichweite eines Auskunftsanspruchs des beklagten Jobcenters nach § 60 Abs 2 SGB II.