LSG Bayern - Urteil vom 26.03.2015
L 7 AS 849/14
Normen:
SGB II § 15; SGG § 131;
Vorinstanzen:
SG Augsburg, vom 07.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 16 AS 423/14

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Zulässigkeit eines Eingliederungsverwaltungsaktes mit der Verpflichtung zur Bewerbung um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für die Ehefrau eines selbstständig Tätigen

LSG Bayern, Urteil vom 26.03.2015 - Aktenzeichen L 7 AS 849/14

DRsp Nr. 2015/8475

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Zulässigkeit eines Eingliederungsverwaltungsaktes mit der Verpflichtung zur Bewerbung um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für die Ehefrau eines selbstständig Tätigen

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 7. August 2014 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 15; SGG § 131;

Tatbestand

Die 1959 geborene Klägerin wendet sich gegen den Eingliederungsverwaltungsakt des Beklagten vom 13.01.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.04.2014, mit dem ihr aufgegeben wurde, sich mindestens zweimal pro Woche um eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu bemühen.