Anspruch auf Leistungen nach dem saarländischen Gesetz Nr. 761 über die Gewährung einer Blindheitshilfe
LSG Saarland, Urteil vom 14.03.2008 - Aktenzeichen L 5 BL 2/07
DRsp Nr. 2008/17050
Anspruch auf Leistungen nach dem saarländischen Gesetz Nr. 761 über die Gewährung einer Blindheitshilfe
Da das saarländischen Gesetz über die Gewährung einer Blindheitshilfe keine begriffliche Bestimmung darüber enthält, was "blind" ist, kann auf Ziff 23 der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht zurückgegriffen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BliHiG SL § 1 ; Ziff 23 AHP;
Vorinstanz: SG Saarbrücken - S 10 BL 272/06 - 01.10.2007,