LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.03.2015
L 12 AS 4232/14
Normen:
SGB XII § 31; SGB II § 24;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 17.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 21 AS 1176/13

Anspruch auf Leistungen für Erstausstattungen nach dem SGB II; Kein Nachweis eines Bedarfs durch Fotos

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.2015 - Aktenzeichen L 12 AS 4232/14

DRsp Nr. 2015/9432

Anspruch auf Leistungen für Erstausstattungen nach dem SGB II; Kein Nachweis eines Bedarfs durch Fotos

Zum Nachweis eines Bedarfs an Erstausstattung sind Fotos eines leeren Zimmers nicht ausreichend.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 17.09.2014 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB XII § 31; SGB II § 24;

Tatbestand

Der Kläger begehrt Leistungen für eine Erstausstattung, insbesondere benötigt er nach seinem Vortrag Vorhänge und eine Kücheneinrichtung.

Der 1950 geborene Kläger ist seit 1974 schwerbehindert, seit 1979 ist das Merkzeichen "G" anerkannt. Er bezog vom Beklagten seit 2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Daneben erzielte der Kläger ein Einkommen von monatlich ca. 90 €. Seit 01.10.2013 bezieht er eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg vom 21.08.2013). Der Kläger lebte zunächst unter der angegebenen Adresse in einer Wohnung im Dachgeschoss.