LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 04.02.2013
L 9 R 5216/12 ER-B
Normen:
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 04.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 10 R 3721/12

Anspruch auf Leistungen der medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung; Erfolgsaussichten bei einer weiteren Drogenentwöhnungsbehandlung

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.02.2013 - Aktenzeichen L 9 R 5216/12 ER-B

DRsp Nr. 2013/14125

Anspruch auf Leistungen der medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung; Erfolgsaussichten bei einer weiteren Drogenentwöhnungsbehandlung

Zu den Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer stationären Drogenentwöhnungsbehandlung als Leistung der medizinischen Rehabilitation.

1. Zu den Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer stationären Drogenentwöhnungsbehandlung als Leistung der medizinischen Rehabilitation. 2. Bei Entwöhnungsbehandlungen für Drogenabhängige sind an die Erfolgsprognose keine übertriebenen Anforderungen zu stellen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 04. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VI § 10; SGB IX;

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Erbringung medizinischer Leistungen zur Rehabilitation in Gestalt einer stationären Drogenentwöhnungsbehandlung.

1. 2. a) b) c)