Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 23. Februar 2016 geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von 404,00 Euro monatlich vom 13. April 2016 bis zum 12. Juli 2016, längstens bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, zu zahlen.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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