Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Fulda vom 14. April 2021 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger seine notwendigen außergerichtlichen Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Übernahme von Kosten der Unterkunft nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe – für den Zeitraum Juni 2016 bis Dezember 2017.
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