Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 09. Juli 2021 wird aufgehoben. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller für den Zeitraum vom 11. bis 30. Juni 2021 364,00 Euro und für den Zeitraum vom 01. Juli bis 31.12.2021 monatlich 546,00 Euro vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu gewähren.
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