Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger auch im Berufungsverfahren zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten steht die Gewährung höherer Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für den Zeitraum vom 1. Mai 2013 bis zum 30. September 2013 in Form weiterer Kosten für Unterkunft (KdU) im Streit.
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