Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 22. August 2018 sowie der Bescheid des Beklagten vom 20. März 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26. August 2014 werden abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger weitere 8,30 €/Monat für die Monate April bis Juli 2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger für das Berufungsverfahren zu 48 % zu tragen. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|