Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 29.11.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Direktzahlung der ihm für die Zeit vom 1.4.2020 bis 31.3.2021 bewilligten Kosten der Unterkunft und Heizung durch den Beklagten an die Gemeinde M. Streitig ist nicht die Höhe der Zahlung, sondern alleine der Auszahlungsweg.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|