LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 11.08.2022
L 5 AS 327/18
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1-3; SGB II § 22b; SGB II § 22c;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 07.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 AS 532/16

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB IILeistungen für Unterkunft und HeizungAngemessenheit der Unterkunftskosten für einen Zwei-Personenhaushalt in Magdeburg auf der Grundlage eines schlüssigen Konzepts

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.08.2022 - Aktenzeichen L 5 AS 327/18

DRsp Nr. 2022/17415

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung Angemessenheit der Unterkunftskosten für einen Zwei-Personenhaushalt in Magdeburg auf der Grundlage eines schlüssigen Konzepts

1. Die ab dem 1.4.2015 geltende Unterkunftsrichtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg auf der Grundlage der Mietwerterhebung 2014 beruht auf einem schlüssigen Konzept.2. Das Konzept beruht auf einer ausreichenden Zahl von Datensätzen.3. Es bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Repräsentativität der erhobenen Daten. Insbesondere bedurfte es aufgrund nicht signifikanter Preisunterschiede zwischen den sog privaten und institutionellen Vermietern keiner Gewichtung nach Vermietertypen.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat 1/3 der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 1 S. 1-3; SGB II § 22b; SGB II § 22c;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten steht die Gewährung höherer Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2016 in Form weiterer Kosten der Unterkunft (KdU) im Streit.