Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat 1/3 der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten steht die Gewährung höherer Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2016 in Form weiterer Kosten der Unterkunft (KdU) im Streit.
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