LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.07.2021
L 3 AS 1027/19
Normen:
SGB II § 19 Abs. 1 S. 1 und S. 3; SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 und S. 3; SGB II § 22c Abs. 1 S. 3; LWoFG;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 13.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 1912/17

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB IILeistungen für Unterkunft und HeizungAnforderungen an die gerichtliche Überprüfung eines schlüssigen Konzepts zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunftskosten - hier im Land Baden-Württemberg

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2021 - Aktenzeichen L 3 AS 1027/19

DRsp Nr. 2021/13081

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung Anforderungen an die gerichtliche Überprüfung eines schlüssigen Konzepts zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunftskosten – hier im Land Baden-Württemberg

1. Da die gerichtliche Überprüfung eines Konzepts zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenze der durch den Grundsicherungsträger übernahmefähigen Unterkunftskosten als nachvollziehende Kontrolle ausgestaltet ist, bedarf es einer ins Einzelne gehenden Überprüfung von Detailfragen der Repräsentativität und Validität der dem Konzept zugrundeliegenden Daten erst, wenn fundierte Einwände erhoben werden, die über ein Bestreiten der Stimmigkeit bestimmter Daten hinausgehen (Anschluss an BSG, Urteil vom 17.09.2020 - B 4 AS 22/20 R, juris Rn. 30).