Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 01.10.2018 wird zurückgewiesen. Eine Kostenerstattung findet auch im Berufungsverfahren nicht statt. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Übernahme der Kosten eines Kabelanschlusses in seiner Wohnung in Höhe von 21,00 EUR monatlich, hilfsweise die Übernahme der monatlichen Kosten für den DVB-T2 Empfang in Höhe von 5,75 EUR monatlich.
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