LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.06.2021
L 2 AS 260/20
Normen:
§ 21 Abs 6 SGB II;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 07.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 24 AS 3093/18

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB IIKeine Berücksichtigung von Fahrtkosten zur ärztlichen Behandlung als Mehrbedarf

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.06.2021 - Aktenzeichen L 2 AS 260/20

DRsp Nr. 2022/14956

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Keine Berücksichtigung von Fahrtkosten zur ärztlichen Behandlung als Mehrbedarf

Fahrtkosten zur ärztlichen Behandlung zählen nicht zum besonderen Bedarf im Sinne von § 21 Abs. 6 SGB II.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 21 Abs 6 SGB II;

Tatbestand

Der 1975 geborene Kläger begehrt die Übernahme von Fahrtkosten zur Teilnahme an einer Therapie in L..