Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 22.07.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Gewährung eines Mehrbedarfs in Form von 20 FFP2-Masken wöchentlich, hilfsweise eines Betrages i.H.v. 129,00 € monatlich.
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