LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.06.2021
L 4 AS 442/18
Normen:
SGB II § 19 Abs. 2 S. 1-2; SGB II § 28 Abs. 1 S. 1-2; SGB II § 28 Abs. 5; SGB VIII § 35a Abs. 1a S. 4; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1;
Fundstellen:
NZS 2022, 192
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 30.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 34 AS 4311/14

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB IIAnforderungen an die Übernahme der Kosten für eine Legasthenie- bzw. Dyskalkulietherapie als Lernförderung im Sinne von § 28 Abs. 5 SGB IIKeine Berücksichtigung der Einschätzung des Therapeuten bei der Sachaufklärung

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.06.2021 - Aktenzeichen L 4 AS 442/18

DRsp Nr. 2022/1260

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Anforderungen an die Übernahme der Kosten für eine Legasthenie- bzw. Dyskalkulietherapie als Lernförderung im Sinne von § 28 Abs. 5 SGB II Keine Berücksichtigung der Einschätzung des Therapeuten bei der Sachaufklärung

1. Bei einer Therapie zur Behandlung einer Legasthenie bzw. Dyskalkulie handelt es sich um eine Lernförderung im Sinne von § 28 Abs. 5 SGB II. 2. Aus einer kombinierten Störung schulischer Fertigkeiten und insbesondere einer Rechenschwäche mit dem Erfordernis einer ergotherapeutischen Behandlung lässt sich die Notwendigkeit einer speziellen individuellen Legasthenie- und Dyskalkulietherapie nicht herleiten. 3. Der in § 35a Abs. 1a Satz 4 SGB VIII normierte Grundsatz, wonach zur Vermeidung von Interessenkollisionen der Leistungserbringer nicht zu beteiligten ist, findet auch im Recht der Grundsicherung Anwendung.

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 30. März 2015 wird aufgehoben, soweit es den Beklagten verpflichtet hat, der Klägerin Kosten für außerschulische Lernförderung zu erstatten. Die Klagen der Klägerin werden abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger in

beiden Rechtszügen zur Hälfte zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette: