LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 27.02.2019
L 12 AS 352/18
Normen:
SGG § 54 Abs. 1; SGG § 78 Abs. 1; SGB II §§ 7 ff.; SGB II § 22 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 07.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 41 AS 2877/12

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB IIAnforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis für eine sogenannte isolierte Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen Widerspruchsbescheid

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.02.2019 - Aktenzeichen L 12 AS 352/18

DRsp Nr. 2020/13212

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis für eine sogenannte isolierte Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen Widerspruchsbescheid

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07.12.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 54 Abs. 1; SGG § 78 Abs. 1; SGB II §§ 7 ff.; SGB II § 22 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen den Widerspruchsbescheid vom 24.07.2012, mit welchem der Beklagte den Widerspruch des Klägers vom 01.07.2011 gegen die Bescheide vom 27.05.2011 wegen Verfristung als unzulässig verworfen hat.