LSG Hessen - Beschluss vom 21.02.2022
L 6 AS 585/21 B ER
Normen:
SGB I § 46 Abs. 1; SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 und S. 3; SGB II § 40 Abs. 2 Nr. 3; SGB II § 67 Abs. 3 S. 1-3; SGB III § 330 Abs. 3 S. 1; SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Kassel, vom 07.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 AS 98/21

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen VerfahrenWegfall des Rechtsschutzbedürfnisses des Leistungsträgers bei Umsetzung einer verpflichtenden Regelungsanordnung durch einen vorbehaltlosen BewilligungsbescheidAnwendung von Sonderregelungen zur Angemessenheitsprüfung von Leistungen für Unterkunft und Heizung im Zuge der Corona-Pandemie auf Fortzahlungsanträge

LSG Hessen, Beschluss vom 21.02.2022 - Aktenzeichen L 6 AS 585/21 B ER

DRsp Nr. 2023/3448

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses des Leistungsträgers bei Umsetzung einer verpflichtenden Regelungsanordnung durch einen vorbehaltlosen Bewilligungsbescheid Anwendung von Sonderregelungen zur Angemessenheitsprüfung von Leistungen für Unterkunft und Heizung im Zuge der Corona-Pandemie auf Fortzahlungsanträge

1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine vom Leistungsträger eingelegte Beschwerde gegen eine ihn verpflichtende Regelungsanordnung fehlt oder entfällt, wenn er durch einen (insofern) vorbehaltlosen Bewilligungsbescheid einen eigenständigen Rechtsgrund für die streitige Leistung schafft und also auch bei einem Erfolg im Beschwerdeverfahren zur Leistung verpflichtet bliebe.2. § 67 Abs. 3 SGB II findet nicht nur auf Neu-, sondern auch auf Fortzahlungsanträge Anwendung. Zudem ist er mit Blick auf Wortlaut und Zweck der Regelung auch wegen der Aufwendungen für eine während des Leistungsbezugs neu angemietete Wohnung anwendbar, wenn ein Umzug während der durch die Corona-Pandemie geprägten Zeit und der dadurch eingeschränkten Möglichkeiten zur Suche und zur Besichtigung einer neuen Wohnung notwendig wird.

Tenor