Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23. Februar 2012 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 12 424,80 Euro festgesetzt.
I
Im Streit ist ein Anspruch der Klägerin auf Erstattung von Kosten in Höhe von 12 424,80 Euro für an A C (A.C.) in der Zeit vom 18.8.2009 bis 14.4.2010 erbrachte Leistungen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|