LSG Hamburg - Urteil vom 25.01.2019
L 4 SO 60/17
Normen:
SGB XII § 53 Abs. 1; SGB XII § 53 Abs. 3; SGB XII § 54; SGB IX § 55 Abs. 2 Nr. 7; SGB IX § 58;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 52 SO 524/12

Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XIIKeine Übernahme der Kosten für eine Besuchsfahrt bei Freunden bei fehlenden Angaben zur Überprüfung des tatsächlichen Bedarfs

LSG Hamburg, Urteil vom 25.01.2019 - Aktenzeichen L 4 SO 60/17

DRsp Nr. 2019/7852

Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII Keine Übernahme der Kosten für eine "Besuchsfahrt bei Freunden" bei fehlenden Angaben zur Überprüfung des tatsächlichen Bedarfs

Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB XII § 53 Abs. 1; SGB XII § 53 Abs. 3; SGB XII § 54; SGB IX § 55 Abs. 2 Nr. 7; SGB IX § 58;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Übernahme von Fahrtkosten nach den Vorschriften des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Der 1974 geborene Kläger ist schwerbehindert mit einem GdB von 100. Er ist unter anderem sehbehindert. In den Jahren 2011 und 2012 bezog der Kläger Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).