SG Reutlingen, vom 19.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 SO 3625/16
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XIIAnforderungen an die Übernahme der Kosten für die stationäre Unterbringung in einem Internat bei einem erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossenen Heimvertrag
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2022 - Aktenzeichen L 2 SO 2228/20
DRsp Nr. 2022/5471
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XIIAnforderungen an die Übernahme der Kosten für die stationäre Unterbringung in einem Internat bei einem erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossenen Heimvertrag
Die Kosten bei einer stationären Unterbringung sind bei einem erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossenen, aber auf den tatsächlichen Beginn der Heimunterbringung rückwirkenden Heimvertrag auch für den in der Vergangenheit, vor dem Vertragsabschluss liegenden Zeitraum zu übernehmen (vergleiche BSG Urteil vom 13. Juli 2017 - B 8 SO 1/16 R - juris Rn. 32).
Tenor
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