SG Reutlingen, vom 31.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 SO 1088/15
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe im betreuten WohnenÄnderung des Leistungsfalls beim Wechsel vom Begleiteten Wohnen in einer Gastfamilie zum Ambulant Betreuten WohnenÖrtliche Zuständigkeit bei Unterbrechung des Leistungsfalls bei ambulanten betreuten WohnformenUnmittelbarer Vergütungsanspruch einer Werkstatt für behinderte Menschen
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.09.2018 - Aktenzeichen L 7 SO 3470/15
DRsp Nr. 2018/17252
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe im betreuten WohnenÄnderung des Leistungsfalls beim Wechsel vom Begleiteten Wohnen in einer Gastfamilie zum Ambulant Betreuten WohnenÖrtliche Zuständigkeit bei Unterbrechung des Leistungsfalls bei ambulanten betreuten WohnformenUnmittelbarer Vergütungsanspruch einer Werkstatt für behinderte Menschen
1. Beim Begleiteten Wohnen in einer Gastfamilie handelt es sich um eine andere Leistungsart als beim Ambulant Betreuten Wohnen.2. Zur Unterbrechung des Leistungsfalls bei ambulanten betreuten Wohnformen.3. Zum unmittelbaren Vergütungsanspruch einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.