Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 8. März 2013 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Im Streit sind monatliche Leistungen der Altenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) ab dem 1.9.2007.
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