Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 25.02.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld und eine pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für März und April 2020 streitig.
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