AFG § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 65 Abs. 3 ; FeiertLohnzG § 1 Abs. 1;
Fundstellen:
BSGE 65, 218
Anspruch auf Kurzarbeitergeld
BSG, Urteil vom 27.07.1989 - Aktenzeichen 11/7 RAr 113/87
DRsp Nr. 1999/6973
Anspruch auf Kurzarbeitergeld
1. Bei Kurzarbeit sind für Werktage vor Feiertagen, an denen bei betriebsvereinbarungsgemäßem Lohnausgleich nur 5 Stunden statt 8 gearbeitet wird, die vollen 8 Stunden zu entschädigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AFG § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 65 Abs. 3 ; FeiertLohnzG § 1 Abs. 1;