LSG Hamburg - Urteil vom 09.06.2022
L 1 KR 8/19
Normen:
SGB V § 27 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 5;

Anspruch auf Krankenhausbehandlung in der gesetzlichen KrankenversicherungKein Nachweis der Notwendigkeit nach Nichterscheinen zu einer angeordneten Begutachtung

LSG Hamburg, Urteil vom 09.06.2022 - Aktenzeichen L 1 KR 8/19

DRsp Nr. 2022/15759

Anspruch auf Krankenhausbehandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung Kein Nachweis der Notwendigkeit nach Nichterscheinen zu einer angeordneten Begutachtung

Die medizinische Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung ist nicht zu ermitteln, wenn der Versicherte nicht zu einer vom Sozialgericht angeordneten Untersuchung bei einem Sachverständigen erscheint.

Tenor

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 27 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 5;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Kostenübernahme für eine operative Nasenkorrektur.