LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 26.04.2018
L 16 KR 353/17
Normen:
SGB V § 44 Abs. 1 S. 1; SGB V § 46 Abs. 2 S. 1; GG Art. 2 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Detmold, vom 05.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 24 KR 517/16

Anspruch auf KrankengeldWeitere Feststellung und Bescheinigung der ArbeitsunfähigkeitUnschädliches Fehlverhalten des Versicherten

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.04.2018 - Aktenzeichen L 16 KR 353/17

DRsp Nr. 2018/9625

Anspruch auf Krankengeld Weitere Feststellung und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit Unschädliches Fehlverhalten des Versicherten

1. Ein Fehlverhalten kann unschädlich sein, wenn der Versicherte das Seinige zur Erlangung der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit getan hat und trotz des rechtzeitig erfolgten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit aus Gründen unterbleibt, die dem Verantwortungsbereich des Arztes zuzuordnen sind. 2. Hat der Versicherte alles in seiner Macht Stehende getan, die Feststellung und Bescheinigung seiner Arbeitsunfähigkeit zeitgerecht zu erlangen, ist er aber durch eine Fehlentscheidung des Arztes hieran gehindert, ist es mit dem Schutzgedanken und -bedürfnis des Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu vereinbaren, ihn von in Zeiten seiner Erkrankung wirtschaftlichen, existenzsichernden Leistung auszuschließen. 3. Gerade bei Beziehern von mittleren und niedrigen Einkommen ist dies auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten im Lichte von Art. 2 Abs. 1 GG geboten.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 05.05.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 44 Abs. 1 S. 1; SGB V § 46 Abs. 2 S. 1;