Das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 27. Juli 2010 sowie der Bescheid der Beklagten vom 22. April 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. August 2009 werden geändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Krankengeld in Höhe von 4.947,01 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Hälfte der außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das gesamte Verfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Bewilligung für Krankengeld für den Zeitraum 1. Januar 2009 bis zum 19. März 2010.
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