Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Antragsteller und Beschwerdeführer (im Folgenden: Antragsteller) begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Zahlung von Krankengeld für die Zeit vom 13. September bis 16. November 2012.
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