SG Mainz, vom 04.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 ER 116/04 KR
Anspruch auf Krankengeld, neue Erwerbstätigkeit nach abgelaufenem Dreijahreszeitraum, Anordnungsgrund beim einstweiligen Rechtsschutz
LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.02.2005 - Aktenzeichen L 5 ER 5/05 KR
DRsp Nr. 2008/20554
Anspruch auf Krankengeld, neue Erwerbstätigkeit nach abgelaufenem Dreijahreszeitraum, Anordnungsgrund beim einstweiligen Rechtsschutz
1. Eine mindestens 6-monatige Erwerbstätigkeit nach § 48 Abs. 2 Nr. 2SGB V muss nicht die Anforderungen des § 119 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 oder 3 SGB III erfüllen.2. Bei einem Antrag auf einstweilige Anordnung vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund, wenn die Klage im Hauptsacheverfahren offensichtlich zulässig und begründet ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]