LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.04.2015
L 5 KR 254/14
Normen:
SGB V § 44 Abs. 1; SGB V § 46 S. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
NVwZ 2015, 7

Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung; Keine Beschränkung der Anspruchsdauer bei einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit bis auf Weiteres

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.04.2015 - Aktenzeichen L 5 KR 254/14

DRsp Nr. 2015/9618

Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung; Keine Beschränkung der Anspruchsdauer bei einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit "bis auf Weiteres"

Bescheinigt der Arzt Arbeitsunfähigkeit ohne Angabe eines Endzeitpunkts bis auf Weiteres, so lässt sich der Angabe eines Wiedervorstellungstermins nicht entnehmen, dass die Dauer der Arbeits- unfähigkeit bis zu diesem Termin beschränkt sein soll. Bescheinigt der Arzt Arbeitsunfähigkeit ohne Angabe eines Endzeitpunkts bis auf Weiteres, so lässt sich der Angabe eines Wiedervorstellungstermins nicht entnehmen, dass die Dauer der Arbeits- unfähigkeit bis zu diesem Termin beschränkt sein soll.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 14.10.2014 wird zurückgewiesen.

2.

Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 44 Abs. 1; SGB V § 46 S. 1 Nr. 2;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld über den 02.08.2013 hinaus bis zum 23.10.2013 hat.