SG Lübeck, vom 09.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KR 89/04
Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung, Fortbestand der Mitgliedschaft
LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.01.2007 - Aktenzeichen L 5 KR 15/06
DRsp Nr. 2007/20555
Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung, Fortbestand der Mitgliedschaft
1. Mit Eintritt der Arbeitsunfähigkeit entsteht der Anspruch auf Krankengeld dem Grunde gem § 44 Abs. 1 S. 1 SGB V. Die ärztliche Feststellung löst gemäß § 46 S. 1 Nr. 2 SGB V den Zahlungsanspruch aus.2. § 192SGB V fordert für den Fortbestand des Versicherungsverhältnisses lediglich, dass die Versicherungstatbestände sich nahtlos aneinander anfügen, es ist jedoch nicht gefordert, dass sich die Tatbestände überlappen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]