LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 25.02.2009
L 5 KR 33/08
Normen:
SGB V § 44 Abs. 2; SGB V § 46 S. 1 Nr. 2; SGB V § 48 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 04.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 KR 170/06

Anspruch auf Krankengeld bei neuer Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.02.2009 - Aktenzeichen L 5 KR 33/08

DRsp Nr. 2010/6885

Anspruch auf Krankengeld bei neuer Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit

Die bestehende Arbeitsunfähigkeit ist nach § 44 Abs. 1 SGB V tatbestandliche Voraussetzung für den Krankengeldanspruch insgesamt. Daraus folgt, dass der Krankengeldanspruch mit Ende der Arbeitsunfähigkeit ebenfalls beendet ist und dass eine neue Arbeitsunfähigkeit einen neuen Krankengeldanspruch auslöst, auch wenn sie auf derselben Krankheit beruht. Der Gedanke der Einheit des Versicherungsfalls, nach dem sich die rechtlichen Verhältnisse bei einer fortlaufenden Krankheit stets nach dem Versichertenstatus richten, der bei Ausbruch der Krankheit bestanden hat, führt zu keinem anderen Ergebnis. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lübeck vom 4. April 2008 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 44 Abs. 2; SGB V § 46 S. 1 Nr. 2; SGB V § 48 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand: