Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 18. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte die Kosten für verschiedene nicht verschreibungspflichtige Medikamente zu übernehmen hat.
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