SG Oldenburg (Oldenburg) - S 61 KR 117/03 - 17.02.2005,
Anspruch auf Kostenübernahme für eine wasserfesten Oberschenkelprothese aus der gesetzlichen Krankenversicherung
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06.02.2008 - Aktenzeichen L 4 KR 72/05
DRsp Nr. 2008/20497
Anspruch auf Kostenübernahme für eine wasserfesten Oberschenkelprothese aus der gesetzlichen Krankenversicherung
Wenn bereits beim Gebrauch der Alltagsprothese erhebliche Probleme bestehen, ist die Versorgung eines Versicherten mit einer wasserfesten Oberschenkelprothese nicht erforderlich, um die Behinderungen bei der Wahrnehmung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens auszugleichen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]