Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 01.08.2011 sowie der Bescheid der Beklagten vom 09.06.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.09.2010 aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 5.032,06 € zu zahlen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Klage- und im Berufungsverfahren.
Die Klägerin macht gegen die Beklagte einen Anspruch auf Erstattung von Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Diabetes-Dorf A. im Zeitraum vom 27.04.2010 bis zum 10.11.2010 iHv 5.032,06 € geltend.
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