Anspruch auf Konkursausfallgeld nach erneuter unternehmerischer Tätigkeit nach mangels Masse abgelehntem Konkursverfahren
BSG, Urteil vom 11.01.1989 - Aktenzeichen 10 RAr 7/87
DRsp Nr. 1999/6843
Anspruch auf Konkursausfallgeld nach erneuter unternehmerischer Tätigkeit nach mangels Masse abgelehntem Konkursverfahren
1. Ein Arbeitnehmer, der eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber aufnimmt, der nach Ablehnung eines Konkursverfahrens mangels Masse erneut als Unternehmer tätig geworden ist, hat auch nach erneuter Ablehnung des Konkursverfahrens mangels Masse keinen Anspruch auf Konkursausfallgeld. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber in der Zwischenzeit trotz Erfüllung verschiedener Zahlungsverpflichtungen die Zahlungsfähigkeit nicht wiedererlangt hatte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]