BSG, Urteil vom 23.08.1989 - Aktenzeichen 10 RAr 1/89
DRsp Nr. 1999/6954
Anspruch auf Konkursausfallgeld
1. Auch für einen ausgefallenen Anspruch auf Lohnfortzahlung für eine Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist Konkursausfallgeld zu zahlen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]