Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stade vom 15. Juli 2010 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Kinderzuschlag gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) für ein Mündel.
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