LSG Hessen - Urteil vom 11.10.2006
L 6 KG 1/04
Normen:
BKGG § 21 ; BVerfGG § 79 Abs. 2 S. 1 ; SGB X § 44 ;
Vorinstanzen:
SG Frankfurt - S 14 KG 2463/01 - 26.01.2004,

Anspruch auf kindergeldrechtliche Nachbesserung nach Maßgabe des FamFöG bei bestandskräftigen Kindergeldbescheiden

LSG Hessen, Urteil vom 11.10.2006 - Aktenzeichen L 6 KG 1/04

DRsp Nr. 2007/20186

Anspruch auf kindergeldrechtliche Nachbesserung nach Maßgabe des FamFöG bei bestandskräftigen Kindergeldbescheiden

1. Lediglich dann, wenn die entsprechenden Kindergeldbescheide noch nicht bestandskräftig geworden sind, kommt aufgrund des durch das Gesetz zur Familienförderung eingefügten § 21 BKGG n.F. eine kindergeldrechtliche Nachbesserung für Zeiträume zwischen 1983 und 1995 in Betracht. 2. Ein Antrag nach § 44 SGB X führt mangels entsprechender Vorgaben in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 1990 bis 1998 zu keiner rückwirkenden Besserstellung in Fällen, in denen vor diesem Antrag nach § 44 SGB X bereits die Bestandskraft der ergangenen Kindergeldbescheide eingetreten war. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKGG § 21 ; BVerfGG § 79 Abs. 2 S. 1 ; SGB X § 44 ;
Vorinstanz: SG Frankfurt - S 14 KG 2463/01 - 26.01.2004,