Anspruch auf Kindergeld für Flüchtlinge ab 1.1.1994
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.1996 - Aktenzeichen L 1 Kg 1280/96
DRsp Nr. 2006/24053
Anspruch auf Kindergeld für Flüchtlinge ab 1.1.1994
Die unanfechtbare Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1AuslG 1990 stellt zugleich den Status eines Flüchtlings im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.7.1951 fest. Die zusätzlichen Voraussetzungen des § 1 Abs. 3BKGG in der seit 1.1.1994 geltenden Fassung müssen bei Flüchtlingen ab dem Zeitpunkt der Anerkennung durch unanfechtbaren Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge oder rechtskräftige gerichtliche Entscheidung nicht erfüllt sein. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]