Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 24. Mai 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten darüber, ob der behinderte Kläger auch nach Vollendung seines 27. Lebensjahres einen Anspruch auf Kindergeld für sich selbst hat.
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