Anspruch auf Kindergeld für Angehörige der Nato-Streitkräfte
BSG, Urteil vom 18.07.1989 - Aktenzeichen 10 RKg 21/88
DRsp Nr. 1999/6983
Anspruch auf Kindergeld für Angehörige der Nato-Streitkräfte
1. Wenn eine deutsche Frau mit einem Angehörigen der Nato-Streitkräfte verheiratet ist und mit ihm in die Bundesrepublik Deutschland übersiedelt, so verliert sie ihren Anspruch auf Kindergeld unter der Voraussetzung wieder, daß sie vorhandene rechtliche Beziehungen zur deutschen Sozialversicherung oder sonstigen sozialen Sicherheitssystemen aufgibt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]