BAG - Urteil vom 19.01.2011
10 AZR 757/09
Normen:
Tarifvertrag für die Charité - Universitätsmedizin Berlin (TV-Charité vom 1. Januar 2007) Abschn. III Unterabschn. IIIa;
Fundstellen:
NZA 2011, 1248
Vorinstanzen:
LAG Berlin-Brandenburg, vom 24.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 701/09
ArbG Berlin, vom 28.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 60 Ca 6278/08

Anspruch auf Jahreszuwendung in voller Höhe für Arbeitnehmer mit Vorbeschäftigungsverhältnis nach dem TV-Charité

BAG, Urteil vom 19.01.2011 - Aktenzeichen 10 AZR 757/09

DRsp Nr. 2011/7144

Anspruch auf Jahreszuwendung in voller Höhe für Arbeitnehmer mit Vorbeschäftigungsverhältnis nach dem TV-Charité

Orientierungssätze: Arbeitnehmer, die im Anschluss an ein befristetes Vorbeschäftigungsverhältnis im Jahr 2007 ein neues Arbeitsverhältnis mit der Charité begründet haben, haben Anspruch auf die volle Zuwendung für das Jahr 2007 nach Abschn. III Unterabschn. IIIa Abs. 9 und Abs. 11 Satz 1 TV-Charité. Sie sind keine "AVR-Beschäftigten" iSv. Abschn. III Unterabschn. IIIa Abs. 10 und Abs. 11 Satz 3 TV-Charité.

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Juli 2009 - 6 Sa 701/09 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Tarifvertrag für die Charité - Universitätsmedizin Berlin (TV-Charité vom 1. Januar 2007) Abschn. III Unterabschn. IIIa;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe einer Sonderzuwendung für das Jahr 2007.

Die Klägerin ist seit dem 1. Februar 2001 für die Beklagte und ihre Rechtsvorgängerin auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge tätig, zuletzt in einer Klinik im Westteil der Stadt Berlin. Bis einschließlich September 2007 wurde sie in Kliniken der Beklagten im Beitrittsgebiet beschäftigt.