1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Juli 2009 - 6 Sa 701/09 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Höhe einer Sonderzuwendung für das Jahr 2007.
Die Klägerin ist seit dem 1. Februar 2001 für die Beklagte und ihre Rechtsvorgängerin auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge tätig, zuletzt in einer Klinik im Westteil der Stadt Berlin. Bis einschließlich September 2007 wurde sie in Kliniken der Beklagten im Beitrittsgebiet beschäftigt.
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