SG Leipzig, vom 17.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 AL 987/01
Anspruch auf Insolvenzgeld, Zuordnung einer Jahressonderzahlung zum Insolvenzgeld-Zeitraum
LSG Chemnitz, Urteil vom 10.08.2005 - Aktenzeichen L 1 AL 212/03
DRsp Nr. 2008/16893
Anspruch auf Insolvenzgeld, Zuordnung einer Jahressonderzahlung zum Insolvenzgeld-Zeitraum
Auch wenn die Zuordnung von Arbeitsentgelt zum Insolvenzgeld-Zeitraum grundsätzlich nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien steht, haben sie die Befugnis, in einem Zweifelsfall selbst die Qualifizierung vorzunehmen, wenn sich aufgrund der tarifvertraglichen Bestimmungen die Jahressonderzahlung weder eindeutig als monatsweise anteilig erdientes Arbeitsentgelt noch als "echte" Einmalzahlung qualifizieren lässt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]