LSG Bayern - Urteil vom 24.05.2007
L 10 AL 62/06
Normen:
BGB § 305c Abs. 2 ; SGB III § 183 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 183 Abs. 1 S. 3 ;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 22.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 AL 237/03

Anspruch auf Insolvenzgeld, Berücksichtigung eines 13. Monatsgehalts

LSG Bayern, Urteil vom 24.05.2007 - Aktenzeichen L 10 AL 62/06

DRsp Nr. 2007/20041

Anspruch auf Insolvenzgeld, Berücksichtigung eines 13. Monatsgehalts

1. Bei jährlichen Sonderzahlungen mit Mischcharakter, die sowohl die geleistete Arbeit als auch die Betriebstreue belohnen sollen, ist für die Bemessung des Insolvenzgeldes maßgebend, ob die Sonderzahlung anteilig den einzelnen Monaten des Jahres zugeordnet gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer während des Jahres vor dem Fälligkeitstag ausscheidet. 2. Ist das 13. Monatsgehalt im Arbeitsvertrag nach Grund und Höhe ausdrücklich normiert, so bedarf es nicht der Heranziehung der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BGB § 305c Abs. 2 ; SGB III § 183 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 183 Abs. 1 S. 3 ;
Vorinstanz: SG Würzburg, vom 22.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 AL 237/03