Die Parteien streiten um die Eingruppierung des Klägers; hilfsweise verlangt der Kläger Zahlung einer Funktionszulage.
Der am 18.05.1964 geborene Kläger ist seit dem 01.06.1989 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerinnen beschäftigt. Er war zunächst als Metallhandwerkervorarbeiter und zuletzt auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 07.06.2004 (Bl. 15 d.A.) als Wagenmeister beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden die Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der
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