LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 20.01.2022
L 14 U 102/17
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Oldenburg, vom 08.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 71 U 215/14

Anspruch auf höhere VerletztenrenteKriterien für die Bemessung einer MdEHöhere Bewertung einer MdE zur Vermeidung unbilliger Härten

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.01.2022 - Aktenzeichen L 14 U 102/17

DRsp Nr. 2022/10390

Anspruch auf höhere Verletztenrente Kriterien für die Bemessung einer MdE Höhere Bewertung einer MdE zur Vermeidung unbilliger Härten

Nachteile im Sinne von § 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VII liegen vor, wenn die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde – hier verneint für einen zum Unfallzeitpunkt Zeitpunkt 38 Jahre alten Versicherten, der seit 9 Jahren als Prüfingenieur im Bereich Prüfung von Windenergieanlagen tätig war und dem eine berufliche Umorientierung in seinem Beruf zuzumuten war.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 8. Februar 2017 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob dem Kläger wegen einer besonderen beruflichen Betroffenheit eine höhere Verletztenrente zu gewähren ist.