Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 8. Februar 2017 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob dem Kläger wegen einer besonderen beruflichen Betroffenheit eine höhere Verletztenrente zu gewähren ist.
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