Auf die Berufung der Kläger wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 26.01.2022 aufgehoben und festgestellt, dass der Rechtsstreit S 3 SO 728/18 nicht durch Klagerücknahme beendet ist.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Sozialgericht Duisburg zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|